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Baulicher Brandschutz: Definition und Beispiele für Maßnahmen im privaten Haushalt

Das eigene Hab und Gut in Flammen zu sehen, ist eines der schlimmsten Schicksale, das einem widerfahren kann. Bei einer Beteiligung von Menschen und Tieren ist das Ausmaß des Unglücks kaum auszudenken. Angesichts dessen ist es umso wichtiger, das Risiko der Entstehung sowie der Ausbreitung eines Brandes auf ein Kleinstmaß zu reduzieren. Zu diesem Zweck werden im Rahmen des baulichen Brandschutzes Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz sowie Maßnahmen zum abwehrenden Brandschutz getroffen. Welche Brandschutz-Arten es gibt, welche gesetzlichen Regelungen zu erfüllen sind und was Sie von HELMA an Brandschutzmaßnahmen für Ihren Neubau erwarten können, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema „Baulicher Brandschutz“.


Baulicher Brandschutz: Was gehört für private Haushalte dazu und welche Funktion haben die unterschiedlichen Brandschutz-Arten?

Die verschiedenen Arten des baulichen Brandschutzes werden in den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz unterteilt. Der vorbeugende bauliche Brandschutz wird wiederum in drei Unterarten unterteilt, die auch als „die drei Säulen des Brandschutzes“ bezeichnet werden können:

Zeitpunkt der Brandschutzmaßnahme Art der Brandschutzmaßnahme Funktionsweise der Brandschutzmaßnahme
Vorbeugender Brandschutz Baulicher Brandschutz  
  1. Die Gefahren der Entstehung, der Ausbreitung und der Übertragung von Bränden werden minimiert.
  2. Im Gegenzug werden die Rettungsmöglichkeiten von Personen und Tieren maximiert. 

Eine wesentliche Rolle im baulichen Brandschutz spielen das Brandverhalten der zu verwendenden Baustoffe sowie der Feuerwiderstand der Bauteile (1.) und die ausreichende Planung und Realisierung von Flucht- und Rettungswegen für Menschen und Tiere (2.).

  Organisatorischer Brandschutz Geräte, die sich abschalten lassen (Waschmaschine, Wäschetrockner, Backofen, Geschirrspülmaschine etc.) sollten grundsätzlich nur bei eigener Anwesenheit im Haushalt betrieben werden. Alle anderen (nicht abschaltbaren) Geräte sollten sofort nach dem Gebrauch aus dem Stromnetz (Stecker aus Steckdose ziehen) genommen werden.
  Anlagentechnischer Brandschutz  
  1. Brandschutz DURCH technische Anlagen und Brandmeldeanlagen dienen der Verbesserung des baulichen Brandschutzes, z. B. im privaten Haushalt:
    • Rauchmelder
    • Smart Home-gestützte Alarmierung (Rauchmelder → Handy)
    • Handfeuerlöscher
    • Löschdecken
    • Lüftungsanlagen
    • Notbeleuchtungen für Flucht- und Rettungswege
  2. Brandschutz DER technischen Brandschutzanlagen, um den baulichen Brandschutz DURCH die aufgezählten Anlagen und Hilfsmittel so lange wie möglich zu gewährleisten und aufrechtzuerhalten.

→ Der anlagentechnische Brandschutz kann nur dann zum effektiven Brandschutz beitragen, wenn er selbst vor einem frühzeitigen Ausfall bei einem Brand geschützt wird. Dies kann durch eine geschickte Platzierung im Haus (bspw. bei den Notausgängen / auf dem Flur), durch Schächte oder Brandschutztüren erreicht werden.

Abwehrender Brandschutz Im Brandfall  
  1. Frühzeitige Branderkennung und Brandbekämpfung
  2. Rettung besonders gefährdeter Personen sowie Evakuierung anwesender Haustiere
  3. Verringerung der Ausbreitung des Feuers 
  4. Minimierung der Begleit- und Folgeschäden durch abwehrenden Brandschutz.

→ Der abwehrende Brandschutz betrifft sowohl passive als auch aktive Maßnahmen, die durch die Feuerwehr und alle weiteren unterstützenden Einsatzkräfte vor, während und unmittelbar nach einem Brandereignis ergriffen werden können.

 


Definition & Nutzen: Was genau ist baulicher Brandschutz?

Als (angehender) Bauherr gilt Ihr besonderes Interesse dem baulichen Brandschutz. Als baulichen Brandschutz werden alle wichtigen Maßnahmen bezeichnet, die bereits bei der Errichtung Ihres Eigenheims getroffen werden, um zu einem guten Brandschutz beizutragen. Einen guten Brandschutz erreichen Sie im 1. Schritt, indem eine Brandentstehung und Ausbreitung weitestgehend gehemmt wird und im 2. Schritt, indem für den Fall eines Brandes ausreichende Melde- und Hilfsmaßnahmen getroffen wurden:

1. Schritt: Verhinderung der Brandentstehung/Hemmung der Brandausbreitung  
  • Feuerwiderstand, Feuerwiderstandsklassen, Feuerwiderstandsdauer sowie Brandverhalten der verwendeten Baumaterialien und Bauteile beachten.
  • Aufteilung des Gebäudes in verschiedene Bereiche durch den Bau von Brandwänden und den Einbau von Brandschutztüren.
  • Ggf. Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch einen zugelassenen Brandschutzgutachter
 
2. Schritt: Sicherstellung von Melde- und Hilfsmaßnahmen im Brandfall  
  • Planung und Sicherstellung von Rettungswegen und Notausgängen (z. B. Handkurbel bei elektrischen Rollläden an den Notausgängen)
  • Anbringung einer ausreichenden Anzahl von Rauchmeldern in mindestens allen gesetzlich vorgeschriebenen Räumen und an den richtigen Stellen an der Decke (!). 
  • Regelmäßige Wartung der Rauchmelder (Prüfung auf Funktionsfähigkeit und ggf. Batteriezustand).
  • Ggf. Integration der Rauchmelder in die eigene Smart Home - Hausautomatisierung mit zusätzlicher Warnmeldung auf smarte Endgeräte (Smartphone, Alexa, Alarmanlage)
  • Aufstellung von Feuerlöschern und Aufbewahrung von Löschdecken in ausreichender Anzahl und an gut erreichbaren Orten (auch im Brandfall, z. B. auf dem Flur oder bei Notausgängen)
 

 


Gibt es für Maßnahmen im Rahmen des baulichen Brandschutzes gesetzliche Regelungen?

Der bauliche Brandschutz wird seit 2016 nicht mehr bundesweit einheitlich geregelt, sondern ist stattdessen in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer fest verankert. Den LBOs liegt eine sogenannte Musterbauordnung (MBO) zugrunde, die als Standard- und Mindestbauordnung von den Sachverständigen der Minister und Senatoren aller 16 Bundesländer, die für die Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnwesen zuständig sind, festgelegt wurde. 

Die folgenden grundlegenden Ziele regelt die MBO:

  1. Brandentstehung vorbeugen
  2. Brandausbreitung weitestgehend verhindern
  3. Rettung von Menschen und Tieren sicherstellen
  4. Löscharbeiten wirksam ermöglichen

Die LBOs der einzelnen Bundesländer dienen dazu, diese Grundziele der MBO in spezifischere Schutzziele zu konkretisieren. Beispielsweise wird festgelegt, wie einzelne Bauteile beschaffen sein müssen, um die zuvor genannten vier Grundziele zu erfüllen. Dass Decken zum Beispiel ausreichend lange standsicher und widerstandsfähig sein müssen und mit welchen Vorgaben dies erfüllt werden kann. Kann dies beim Bau nicht umgesetzt werden, würde das spezifische Schutzziel nicht erfüllt und gegen die LBO verstoßen werden. Ist eine den Vorgaben gemäße Erfüllung aus bautechnischer Sicht nicht möglich, muss das Schutzziel mit anderweitigen Kompensationsmaßnahmen zwingend erreicht werden.


Wer ist für den baulichen Brandschutz im Haus verantwortlich?

Die ausführende Baufirma trägt die Verantwortung, dass zu jeder Zeit während der Bauphase und bei Fertigstellung des Neubaus alle geforderten Maßnahmen des Brandschutzes eingehalten werden.


Wie sehen die Brandschutzmaßnahmen seitens HELMA aus?

Die auszuführenden Brandschutzmaßnahmen sind umfangreich und werden von uns anhand der für Ihr Grundstück gültigen LBO eingeplant und umgesetzt. Folgende Brandschutz-Maßnahmen sind beim Bau Ihres Neubaus obligatorisch:

  • Fluchtwege (Türen und Fenster) müssen eine im Baurecht verankerte Mindestgröße aufweisen.
  • Bei elektrischen Rollläden müssen an den als Fluchtweg gekennzeichneten Türen und Fenstern (in der Regel je ein Notausgang pro Geschoss) Handkurbeln angebracht werden.
  • Bei der Hausübergabe werden an den Bauherren Rauchmelder übergeben, die in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren angebracht werden müssen.
  • Weitere Brandschutzmaßnahmen erfolgen z.B. durch die fachgerechte Auswahl qualitativ hochwertiger Baustoffe.

Baulicher Brandschutz im Haus rettet im Notfall Ihr Leben

Um das Entstehen und die Gefahr der Ausbreitung von Feuer, Brand und Rauch zu minimieren, sind umfassende Brandschutzmaßnahmen unabdingbar. Im Baurecht und in den Landesbauordnungen sind deshalb Anforderungen und Vorschriften zum baulichen Brandschutz verankert, die im Brandfall Ihr Leben und das Ihrer Lieben retten können. Wenn Sie Fragen zum baulichen Brandschutz Ihres HELMA-Massivhauses haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie und über Ihr Interesse an einem HELMA-Haus. Fordern Sie auch gerne unseren kostenlosen Hausbaukatalog an.


FAQs zum baulichen Brandschutz:

Was sind Brandwände und wo machen sie Sinn? Eine Brandwand (auch Brandmauer, Brandschutzwand oder Feuermauer) ist eine Wand, die Feuer oder Rauch weder zu anderen Gebäudeteilen noch zu anderen Gebäuden hindurchdringen lässt (Abschottungsprinzip). Wichtig ist, dass diese Aufgabe auch dann sichergestellt wird, wenn Hitze, Flammen, Löschwasser oder andere Bauteile auf die Brandwand einwirken, auf sie einstürzen oder an sie anstoßen. Aus diesem Grund müssen Brandwände beispielsweise immer feuerbeständig errichtet werden, dürfen ausschließlich aus nicht brennbaren Baustoffen der Baustoffklassen A1 oder A2 bestehen (z. B. Beton / Mauerwerk), müssen ausreichend dick sein und eine außerordentlich hohe Tragfähigkeit sowie Standsicherheit aufweisen. Diese und weitere Anforderungen an Brandwände sind zwingend einzuhalten. Das Schutzziel von Brandwänden ist es, sowohl Gebäude - dies ist vor allem in Städten mit dichter Bebauung von großer Bedeutung - als auch Menschen vor den Auswirkungen eines Brandes zu schützen. Mithilfe von Brandwänden können innerhalb eines Gebäudes Brandabschnitte gebildet werden, sodass betroffene Nutzer das Gebäude über nicht betroffene Gebäudeteile sicher verlassen können. Außenliegende Brandwände werden immer dann erforderlich, wenn Gebäude ohne oder mit geringem Abstand zu Nachbargrundstücken gebaut werden. Innenliegende Brandwände müssen dann eingesetzt werden, wenn Gebäude so groß sind, dass die Bildung von Brandabschnitten innerhalb des Gebäudes als sinnvoll anzusehen ist. Die genauen Anforderungen und Erforderlichkeiten sind in den jeweiligen Baugesetzen und Baunormen fest verankert.
Was ist eine Brandschutztür und wo sollte / muss ich sie einbauen? Brandschutztüren oder auch Feuerschutztüren sind Türen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (mit Mineralwolle oder Mineralfaserplatten als Dämmung gefütterter Stahl) den Durchtritt und damit die Ausbreitung von Feuer, Rauch und Gasen verhindern. Unterschieden wird zwischen T30, T60 und T90 Türen. Die Zahl steht dabei für die jeweilige Dauer in Minuten, die die Tür den Auswirkungen des Feuers standhalten kann. In privaten Haushalten ist eine T30-Tür ausreichend. Verpflichtend wird eine Brandschutztür laut LBO in privaten Haushalten in der Regel nur dann, wenn die Garage mit einer Durchgangstür direkt an das Wohnhaus angrenzt, sowie in Neubauten zur Abtrennung zwischen Kellerräumen und Wohnräumen.
Gibt es eine Rauchmelderpflicht? In Deutschland sind im Rahmen des baulichen Brandschutzes in allen privat genutzten Neubauten Rauchmelder verpflichtend. Die Rauchmelderpflicht wird in den Landesbauordnungen geregelt und wurde von den einzelnen Bundesländern zwischen 2003 und 2017 angeordnet. Für die Bestandsbauten wurden Übergangsregelungen vereinbart. Seit 1.1.2019 sind Rauchmelder auch in bestehenden Häusern in allen Bundesländern, außer in Sachsen, verpflichtend. In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Bestandsgebäude hingegen erst seit dem 1.6.2022, mit einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2023.
In welchen Räumen müssen Rauchmelder angebracht werden? Rauchmelder müssen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und in allen Fluren, die als Rettungsweg dienen, angebracht werden.
Wo sollten die Rauchmelder in den einzelnen Räumen platziert werden? Rauchmelder müssen in allen Zimmern grundsätzlich an der Zimmerdecke angebracht werden. Am besten sind die Brandmelder in der Mitte des Raumes zu platzieren, jedoch mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zu den Wänden und einer Entfernung von mindestens einem Meter zu allen Einrichtungsgegenständen.
Warum müssen Brandmelder an der Decke angebracht werden? Bei einem Brand steigt der Rauch zügig nach oben und sammelt sich unter der Zimmerdecke. Daher kann ein Rauchmelder bei einem Brand am schnellsten reagieren, wenn er an der Zimmerdecke angebracht wurde. Auf diese Weise kann ein einzelner Brandmelder eine Fläche von bis zu 60 m3 überwachen. Auf keinen Fall dürfen Rauchmelder an der Wand angebracht oder auf einen Schrank gelegt werden, da eine ordnungsgemäße Funktionsweise dann nicht mehr sichergestellt ist.
Welche Rauchwarnmelder können verwendet werden? In Deutschland müssen alle Rauchwarnmelder nach der DIN 14604 genormt sein und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Es gibt Rauchmelder, die miteinander über Funk kommunizieren und den Alarm somit an die anderen Funkrauchmelder weitergeben. Auch ein Anschluss von Rauchmeldern an Smart Home Systeme ist möglich. Sowohl Funk- als auch smarte Rauchmelder können Ihre Sicherheit erhöhen, sind jedoch freiwillig und nicht in den Landesbauordnungen vorgeschrieben.
Was passiert, wenn trotz Rauchmelderpflicht keine Rauchmelder angebracht wurden? Wurde bei Neubauten eine Schlussabnahme angeordnet, so wird bei dieser Begehung die vorschriftsmäßige Anbringung der Rauchwarnmelder kontrolliert. Sollte es zu späteren aktiven Prüfungen der Bauämter kommen, können Bußgelder gefordert werden. Im Brandfall besteht außerdem die Gefahr, dass Versicherungen (z. B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung) die Leistungen kürzen oder gänzlich verweigern.
Kann oder muss ich Gegenstände und persönliche Sachen besonders schützen? Für Ihr persönliches Wohlbefinden können Sie wichtige Unterlagen oder ideell sowie materiell wertvolle Gegenstände beispielsweise in einer feuerfesten Geldkassette oder einem feuerfesten Tresor lagern. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der sogenannte Sachschutz kein Ziel der Bauordnung und damit weder vorgeschrieben noch erforderlich ist.
Welche Gründe kann es für die Entstehung eines Brands geben?  
  1. Elektrizität: Als häufigste Brandursache gilt der Elektrobrand (jeder Dritte Brand). Schuld sind häufig überlastete Mehrfachsteckdosen sowie alte oder defekte Geräte.
  2. Mensch: Als zweithäufigste Brandursache gilt menschliches Fehlverhalten (jeder fünfte Brand). Unachtsamkeit oder Unaufmerksamkeit werden vor allem in Bezug auf brennende Kerzen (z.B. Adventskranz / Tannenbaum), Töpfe auf dem Herd, angeschaltete Backöfen und vergessene Zigaretten zu einer echten Gefahrenquelle. 
  3. Überhitzung: Eine Überhitzung kann beispielsweise durch einen vergessenen Pfannenwender auf einer (noch) heißen Herdplatte entstehen oder wenn die Schüssel in einer Mikrowelle zu heiß erhitzt wird. Auf diese Weise kann das Material durch Überhitzung schnell in Brand geraten.
  4. Brandstiftung: Unverständlich, aber leider wahr - immer wieder gibt es Menschen, die sich zur Brandstiftung berufen fühlen und anderen Menschen und Tieren damit einen großen finanziellen, körperlichen und seelischen Schaden zufügen. Verhindern können Sie Brandstiftung nicht, Sie können es etwaigen Brandstiftern jedoch schwerer machen, indem Sie schnell brennbare Dinge wie Altpapier oder Holz nicht direkt an Ihrem Wohnhaus lagern.
  5. Feuergefährliche Arbeiten und „Waldbrand“-Gefahr: Alle Arbeiten, bei denen mit Feuer, Hitze und Funkenflug zu rechnen ist, sollten besonders achtsam durchgeführt werden. Schweißen, Löten, Heißkleben, Unkraut mit dem Gasbrenner entfernen sowie Grillen gehören zu den wichtigsten Gefahrenquellen. Achten Sie vor allem im Sommer auf einen ausreichenden Abstand zu Hecken und trockenen Pflanzen und halten Sie sich für den Notfall einen Eimer Wasser oder einen einsatzbereiten Wasserschlauch parat.
 
Wie viele Brände gibt es pro Jahr und wie groß sind die Schäden dadurch?

Die Brandstatistik der Bundesrepublik Deutschland ist alarmierend und macht die Wichtigkeit von baulichem Brandschutz nur allzu deutlich (durchschnittl. jährl. Werte):

  • Ca. 200.000 Brände 
  • Rund 600 Todesopfer (davon jedes dritte ein Kind)
  • 6.000 schwerverletzte Menschen mit lebenslangen Schäden und Beeinträchtigungen
  • 60.000 leicht verletzte Menschen
 

Die Hintergründe zu diesen Statistiken sind wie folgt:

  • Haupttodesursache: Rauchvergiftung
  • Bei ca. 70 % der Opfer ist das Feuer überraschenderweise nachts (im Schlaf) ausgebrochen.
  • Vier Fünftel aller Brände entstehen in Privathaushalten
  • Trotz Rauchmelderpflicht fehlen Brandmelder in vielen Haushalten immer noch ganz oder in ausreichender Menge.
 
Welche Rauchmelder sind besser – mit Langzeitbatterie oder mit austauschbarer Batterie? Rauchmelder mit austauschbarer Batterie sind meistens etwas günstiger als Rauchmelder mit Lithium-Langzeitbatterien. Die Stiftung Warentest empfiehlt jedoch, ausschließlich auf letztere Variante zurückzugreifen und testet auch nur diese. Laut Anbieter halten die Langzeitbatterien ganze zehn Jahre und sind damit über den gesamten Nutzungszeitraum in Meldebereitschaft. Ein lästiges Austauschen der Batterien entfällt ebenfalls.
Wie oft muss ich meine Rauchmelder austauschen? Laut DIN-Norm müssen alle Rauchmelder - unabhängig von der Batterieart – nach maximal zehn Jahren Nutzungsdauer ausgetauscht werden.

 


Haben Sie Fragen zum neuen Bauablauf Ihres HELMA Traumhauses?

Wenn Sie weitere Fragen zum neuen Bauablauf Ihres HELMA Traumhauses haben, zögern Sie nicht uns oder Ihren Bauleiter zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

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