Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein bundeseinheitliches Regelwerk, das die energetischen Anforderungen an Gebäude, den verpflichtenden Einsatz von Energieausweisen und die Anwendung von erneuerbaren Energien in Gebäuden festlegt. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat damit das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die zuvor zur Anwendung kamen, abgelöst. Das GEG gilt sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude und etabliert einheitliche und grundlegende Ziele, die zu umweltschonenden und energiesparenden (Wohn-) Gebäuden beitragen.
Welche Änderungen sind mit dem GEG in Kraft getreten?
Mit Inkrafttreten des neuen GEGs wurde das Nachweisverfahren, um die Einhaltung der energetischen Anforderungen bei Neubauten und Altbau-Sanierungen zu überprüfen, vereinheitlicht. Des Weiteren wurden die Regelungen zum Einbau von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 beschränkt und die energetische Beratung bei größeren Sanierungen und Hausverkäufen für Eigentümer und/oder Käufer von Ein- bis Zweifamilienhäusern zur Verpflichtung gemacht. Alle weiteren Änderungen, die das GEG im Vergleich zu den zuvor geltenden Regelwerken mit sich bringt, können auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden.
Wie lauten die gesetzlichen Mindestanforderungen für Neubauten und Altbauten laut GEG?
Die gesetzlichen Mindestanforderungen für den energetischen Standard von Neubauten werden grundsätzlich an einem sogenannten Referenzgebäude gemessen. Für jedes einzelne Bauteil dieses fiktiven Referenzgebäudes wurden Gesamtenergiedurchlassgrade und Wärmekoeffizienten festgelegt. Dadurch kann die Dämmfähigkeit eines Gebäudes gemessen werden. So ist beispielsweise darauf zu achten, dass nicht nur die äußere Gebäudehülle gedämmt wird, sondern auch Warmwasserleitungen, Wasserverteilungsleitungen und ein bestimmter Jahresprimärenergiebedarf nicht überschritten wird. Der Jahresprimärenergiebedarf bezeichnet die Energie, die für den Betrieb von Heizung und Hauselektrik aufgebracht werden muss. Für das Referenzgebäude wird von einem Jahresprimärenergiebedarf von 100 % ausgegangen, ein Neubau nach GEG-Standard darf dagegen nur noch einen Jahresprimärenergiebedarf von maximal 75 % aufweisen. Hinzu kommt, dass das GEG zumindest eine teilweise Einbeziehung von erneuerbaren Energien vorschreibt. Diese Anforderung kann beispielsweise durch die Verwendung von Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe oder Fernwärme erfüllt werden.
Bei Altbauten dürfen die Dämmwerte und der Jahresprimärenergiebedarf entsprechend dem Baujahr und dem Sanierungsstandard höher ausfallen. Bei Sanierungen ist außerdem darauf zu achten, dass erneuerte Bauteile bei einem Erneuerungsgrad von mehr als 10 Prozent bereits einen Wärmedämmwert analog dem Referenzgebäude aufweisen müssen und bei einer Putzerneuerung auch eine gleichzeitige Fassadendämmung zur Pflicht wird.
Welche Maßnahmen trifft HELMA für die Einhaltung des GEGs beim Hausbau?
Für ein rundum angenehmes Wohnklima und eine gewissenhafte Schonung von wertvollen Ressourcen werden alle HELMA-Massivhäuser entsprechend der BLB (Bau- und Leistungsbeschreibung) als Effizienzhaus 55 EE ausgeführt. Dies bedeutet, gemessen am Referenzgebäude, dass Ihr HELMA Massivhaus lediglich einen Jahresprimärenergiebedarf von 55 % aufweist, mithilfe der integrierten Luft-Wasser-Wärmepumpe besonders energiesparend unterwegs ist und Sie zeitgleich von umfangreichen Förderungen für Ihren Hausbau profitieren können. Ebenfalls ist es möglich, auf eine noch effizientere Abluftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe aufzustocken, eines unserer attraktiven Photovoltaik-Pakete zu wählen oder die Effektivität mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung noch weiter zu optimieren. Nach vollständiger Fertigstellung Ihres Neubaus wird die Erreichung des energetischen Mindeststandards laut GEG und die Luftdichtheit Ihres Gebäudes mithilfe des Blower-Door-Tests überprüft. Anhand der ermittelten Werte wird ein Energieausweis erstellt und an Sie als Eigentümer übergeben.
Welche Berechnungsgrundlagen für die GEG-Anforderungen gibt es?
Für die Erstellung des Energieausweises existieren zwei verschiedene Berechnungsmethoden, die wahlweise zur Anwendung kommen dürfen. Die gängigste und am häufigsten verwendete Methode berechnet die Primärenergie, die ein Gebäude maximal beanspruchen darf. Bei der zweiten Methode wird die maximal zulässige, von einem Gebäude verursachte Energiemenge berechnet. Bei Anwendung der letzteren Methode muss zuvor allerdings eine ausdrückliche Genehmigung, die generell auch nur mit gesonderten Auflagen erteilt wird, der für Sie zuständigen Behörde angefordert werden. So müssen Sie beispielsweise innerhalb eines Jahres nach Bauabschluss die Höhe Ihrer Investitionskosten und Energieverbräuche belegen und Ihre Erfahrungen mit diesem Berechnungsverfahren detailliert erläutern.